Nicht jede Fläche, die sich für Photovoltaik eignet, darf im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auch förderfähig ausgeschrieben werden. Wer eine Freifläche ab etwa 3 Hektar für einen Solarpark verpachten möchte, sollte deshalb zunächst prüfen, ob die eigene Fläche innerhalb der nötigen Parameter liegt. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen, die relevanten Faktoren für die Pacht und den typischen Vertragsablauf.
Welche Fläche ist geeignet?
Es gibt verschiedene Flächentypen und nicht jede Freifläche kann als Photovoltaik Fläche genutzt werden. Die Flächen welche geeignet sind, dazu zählen unter anderem Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, bestimmte Konversionsflächen (z. B. ehemalige militärische oder gewerbliche Nutzflächen) sowie landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten, sofern die jeweilige Landesverordnung dies zulässt. Da sich die genauen Kriterien und die Flächenkulisse der einzelnen Bundesländer ändern können, prüfen wir für jede gemeldete Fläche individuell, ob und in welcher Ausschreibungskategorie eine Förderfähigkeit vorliegt.
Wovon hängt die Pacht pro Hektar ab?
Eine pauschale Pacht pro Hektar gibt es nicht – die tatsächliche Höhe ergibt sich erst aus einer Vielzahl von Faktoren, unter anderem:
- Lage und Erreichbarkeit der Fläche
- Verfügbare Netzanschlusskapazität in der Nähe
- Bodengüte und Zuschnitt der Fläche
- Ergebnis und Zuschlagswert der jeweiligen EEG-Ausschreibungsrunde, sofern förderfähig
- Vertragslaufzeit und vereinbartes Auszahlungsmodell
Weil sich insbesondere die Ausschreibungsergebnisse regelmäßig ändern, kann seriös keine feste Pacht pro Hektar im Voraus genannt werden. Im Rahmen der individuellen Prüfung Ihrer Fläche erhalten Sie von uns eine konkrete, auf Ihre Fläche bezogene Einschätzung.
Die Vertragsstufen bis zum Solarpark
Die Entwicklung eines Solarparks verläuft typischerweise in mehreren Stufen:
- Machbarkeitsstudie — die technische und wirtschaftliche Vorprüfung
Wir prüfen Lage, Zuschnitt, Netzanschlusssituation, die Förderfähigkeit nach der EEG-Flächenkulisse und das wirtschaftliche Potenzial Ihrer Fläche. Ergebnis ist eine belastbare Einschätzung, ob sich die weitere Entwicklung lohnt. Diese Prüfung ist im Rahmen unserer Sommeraktion bis zum 31.10. kostenfrei. - Options- bzw. Sicherungsvertrag
Sichert dem Investor das Recht, die Fläche innerhalb eines definierten Zeitraums zu entwickeln — ohne dass für Sie bereits eine feste Pachtverpflichtung entsteht. Ab hier trägt der Investor die Kosten für Gutachten, Netzanfrage und Planverfahren. - Abstimmung mit Gemeinde und Bauamt
Jetzt beginnt der entscheidende Teil. Gemeinsam mit der Kommune und der zuständigen Bauaufsichtsbehörde wird geklärt, ob ein Bauleitplanverfahren eingeleitet wird. Der Aufstellungsbeschluss der Gemeinde ist das erste belastbare Signal, dass aus der Idee ein Projekt werden kann. Dauer: etwa drei Monate. - Bauleitplanung und Baugenehmigung
Es folgen das Bebauungsplanverfahren, Umwelt- und Artenschutzgutachten, die Beteiligung der Öffentlichkeit und am Ende die Baugenehmigung. Ist die Fläche förderfähig, kommt die Teilnahme an einer EEG-Ausschreibung hinzu. Dieser Abschnitt dauert in der Regel ein bis anderthalb Jahre. Erst wenn die Baugenehmigung vorliegt, steht endgültig fest, dass das Projekt auf Ihrer Fläche realisierbar ist. - Pachtvertrag
Nach erfolgreicher Genehmigung wird der eigentliche, langfristige Pachtvertrag geschlossen — üblicherweise über 20 Jahre oder länger. Das Nutzungsrecht wird über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. - Bau und Betrieb
Der Investor errichtet und betreibt die Anlage auf eigene Kosten; Sie erhalten die vereinbarte Pacht. Von Baubeginn bis Inbetriebnahme vergehen üblicherweise rund sechs Monate.
Steuerliche Hinweise
Pachteinnahmen aus einer Freiflächenanlage können je nach individueller Situation unterschiedliche steuerliche Folgen haben (z. B. bei landwirtschaftlich genutzten Flächen). Dieser Beitrag stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Wir empfehlen, die konkreten Auswirkungen für Ihren Betrieb mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zu klären.
Häufige Fragen
Welche Flächen kommen grundsätzlich in Frage?
Freiflächen ab etwa 3 Hektar, insbesondere innerhalb der EEG-Förderkulisse, aber auch größere Konversions- und Gewerbeflächen. Wir prüfen jede gemeldete Fläche individuell.
Bin ich während der Optionsphase schon vertraglich gebunden?
Ein Optionsvertrag sichert dem Investor lediglich das Recht zur weiteren Prüfung und Entwicklung – die eigentliche Pachtverpflichtung entsteht erst mit dem späteren Pachtvertrag. Alle Details erläutern wir Ihnen vor Unterschrift.
Was, wenn meine Fläche nicht förderfähig ist?
Dann prüfen wir alternative wirtschaftliche Nutzungsformen, etwa über Direktvermarktung oder Stromabnahmeverträge. Nicht jede Fläche ist für jedes Modell geeignet – das klärt die Machbarkeitsstudie.
Jetzt Ihre Fläche melden
Melden Sie Ihre Freifläche unverbindlich bei GreenScout e.V. – wir prüfen unabhängig, ob und in welchem Rahmen eine Verpachtung für einen Solarpark möglich ist.