Ein ungenutztes Gewerbedach ist verschenktes Potenzial: Statt nur Wind und Wetter auszusetzen, kann die Fläche ab 500 m² für eine Photovoltaikanlage verpachtet werden – und Ihnen als Eigentümer*in planbare Einnahmen bringen, ohne dass Sie selbst investieren oder das technische Risiko tragen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Dachpacht funktioniert, welche Vergütungsmodelle es gibt und worauf Sie im Pachtvertrag achten sollten.
Grundsätzlich eignen sich Gewerbedächer ab rund 500 m² – etwa von Industriehallen, Logistikzentren, Turnhallen oder landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden – für eine wirtschaftliche Solarnutzung. Entscheidend sind neben der Fläche auch Statik, Ausrichtung, Verschattung und die Kapazität des Netzanschlusses in der Umgebung. Diese Punkte werden im Rahmen einer unabhängigen Prüfung geklärt, bevor irgendetwas vertraglich vereinbart wird.
Beim klassischen Verpachtungsmodell übernimmt ein Investor Planung, Bau, Betrieb und Wartung der Photovoltaikanlage vollständig auf eigene Kosten. Sie als Flächeneigentümer*in stellen lediglich die Dachfläche gegen eine Pacht zur Verfügung. Damit entstehen für Sie keine Investitions-, Betriebs- oder Wartungskosten, und auch das technische sowie wirtschaftliche Risiko der Anlage liegt beim Investor.
Wie hoch die Pacht im Einzelfall ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab – unter anderem von der Dachgröße, der Ausrichtung, dem Zustand des Dachs, der regionalen Einspeisesituation und der Vertragslaufzeit. Pauschale Preisangaben pro Quadratmeter sind deshalb wenig aussagekräftig. Über unseren Flächenrechner erhalten Sie eine erste Einschätzung für Ihre konkrete Fläche; die verbindliche Berechnung erfolgt im Rahmen der individuellen Prüfung.
Neben der reinen Pachtzahlung profitieren viele Eigentümer*innen zusätzlich von günstigerem Strom aus der eigenen Dachanlage sowie von einer verbesserten CO₂-Bilanz des Unternehmens.
Aktuell bieten wir die unabhängige Potenzialprüfung Ihrer Fläche im Rahmen unserer Sommeraktion bis zum 31.10. kostenfrei an. Fragen Sie uns nach den aktuellen Konditionen.
Ein Pachtvertrag für eine Photovoltaikanlage läuft in der Regel über einen langen Zeitraum (häufig rund 20 Jahre, entsprechend der technischen Lebensdauer der Anlage). Folgende Punkte sollten klar geregelt sein:
GreenScout e.V. prüft diese Punkte im Rahmen der Machbarkeitsstudie mit und wir begleiten Sie bis zur Übergabe an den Generalunternehmer für den Bau der Anlage.
Pachteinnahmen aus der Verpachtung einer Dachfläche können steuerliche Auswirkungen haben, die von Ihrer individuellen Situation abhängen. Die Angaben in diesem Beitrag dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bitte lassen Sie Ihre konkrete Situation von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin prüfen.
Nein. Beim Verpachtungsmodell trägt der Investor die Kosten für Planung, Bau und Betrieb der Anlage vollständig. Ihnen entstehen keine Investitionskosten.
Das regelt der Pachtvertrag – typischerweise besteht eine Rückbauverpflichtung des Investors oder eine Verlängerungsoption. Wir achten darauf, dass diese Punkte vor Vertragsunterschrift eindeutig geklärt sind.
Im Rahmen unserer aktuellen Sommeraktion ist die unabhängige Potenzialprüfung bis zum 31.10. kostenfrei. Danach gelten die regulären Konditionen, über die wir Sie vorab transparent informieren.
Nutzen Sie unseren Flächenrechner für eine erste Einschätzung und lassen Sie Ihr Gewerbedach unverbindlich und unabhängig von GreenScout e.V. prüfen.