Ein ungenutztes Gewerbedach ist verschenktes Potenzial: Statt nur Wind und Wetter auszusetzen, kann die Fläche ab 500 m² für eine Photovoltaikanlage verpachtet werden – und Ihnen als Eigentümer*in planbare Einnahmen bringen, ohne dass Sie selbst investieren oder das technische Risiko tragen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Dachpacht funktioniert, welche Vergütungsmodelle es gibt und worauf Sie im Pachtvertrag achten sollten.

Für wen ist die Dachverpachtung interessant?

Grundsätzlich eignen sich Gewerbedächer ab rund 500 m² – etwa von Industriehallen, Logistikzentren, Turnhallen oder landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden – für eine wirtschaftliche Solarnutzung. Entscheidend sind neben der Fläche auch Statik, Ausrichtung, Verschattung und die Kapazität des Netzanschlusses in der Umgebung. Diese Punkte werden im Rahmen einer unabhängigen Prüfung geklärt, bevor irgendetwas vertraglich vereinbart wird.

Wie funktioniert die Verpachtung?

Beim klassischen Verpachtungsmodell übernimmt ein Investor Planung, Bau, Betrieb und Wartung der Photovoltaikanlage vollständig auf eigene Kosten. Sie als Flächeneigentümer*in stellen lediglich die Dachfläche gegen eine Pacht zur Verfügung. Damit entstehen für Sie keine Investitions-, Betriebs- oder Wartungskosten, und auch das technische sowie wirtschaftliche Risiko der Anlage liegt beim Investor.

Wie hoch die Pacht im Einzelfall ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab – unter anderem von der Dachgröße, der Ausrichtung, dem Zustand des Dachs, der regionalen Einspeisesituation und der Vertragslaufzeit. Pauschale Preisangaben pro Quadratmeter sind deshalb wenig aussagekräftig. Über unseren Flächenrechner erhalten Sie eine erste Einschätzung für Ihre konkrete Fläche; die verbindliche Berechnung erfolgt im Rahmen der individuellen Prüfung.

Neben der reinen Pachtzahlung profitieren viele Eigentümer*innen zusätzlich von günstigerem Strom aus der eigenen Dachanlage sowie von einer verbesserten CO₂-Bilanz des Unternehmens.

Vergütungsmodelle im Überblick

  • Reine Dachpacht: Feste, meist jährliche Pachtzahlung über die gesamte Vertragslaufzeit, unabhängig vom tatsächlichen Ertrag der Anlage.
  • Pacht mit Strompreisvorteil: Kombination aus Pachtzahlung und vergünstigtem Bezug des selbst erzeugten Solarstroms.
  • Individuelle Auszahlungsmodelle: Je nach Investor und Projekt sind unterschiedliche Auszahlungsrhythmen – etwa jährlich oder in anderen Intervallen – verhandelbar. Welche Variante für Ihre Fläche sinnvoll ist, klären wir im persönlichen Gespräch.

Aktuell bieten wir die unabhängige Potenzialprüfung Ihrer Fläche im Rahmen unserer Sommeraktion bis zum 31.10. kostenfrei an. Fragen Sie uns nach den aktuellen Konditionen.

Die wichtigsten Vertragspunkte bei der Dachpacht

Ein Pachtvertrag für eine Photovoltaikanlage läuft in der Regel über einen langen Zeitraum (häufig rund 20 Jahre, entsprechend der technischen Lebensdauer der Anlage). Folgende Punkte sollten klar geregelt sein:

  • Laufzeit und Verlängerungsoptionen
  • Höhe, Fälligkeit und ggü. Indexierung der Pacht
  • Zuständigkeit für Wartung, Versicherung und Instandhaltung (in der Regel beim Investor)
  • Regelungen zum Rückbau der Anlage nach Vertragsende
  • Haftungs- und Versicherungsfragen während Bau und Betrieb
  • Kündigungsrechte beider Vertragsparteien, etwa bei Verkauf der Immobilie
  • Zugangs- und Nutzungsrechte für Montage, Wartung und Netzanschluss

GreenScout e.V. prüft diese Punkte im Rahmen der Machbarkeitsstudie mit und wir begleiten Sie bis zur Übergabe an den Generalunternehmer für den Bau der Anlage. 

Steuerliche Hinweise

Pachteinnahmen aus der Verpachtung einer Dachfläche können steuerliche Auswirkungen haben, die von Ihrer individuellen Situation abhängen. Die Angaben in diesem Beitrag dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bitte lassen Sie Ihre konkrete Situation von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin prüfen.

Häufige Fragen

Muss ich als Dacheigentümer*in selbst investieren?

Nein. Beim Verpachtungsmodell trägt der Investor die Kosten für Planung, Bau und Betrieb der Anlage vollständig. Ihnen entstehen keine Investitionskosten.

Was passiert nach Ende der Vertragslaufzeit?

Das regelt der Pachtvertrag – typischerweise besteht eine Rückbauverpflichtung des Investors oder eine Verlängerungsoption. Wir achten darauf, dass diese Punkte vor Vertragsunterschrift eindeutig geklärt sind.

Was kostet die Prüfung meiner Fläche?

Im Rahmen unserer aktuellen Sommeraktion ist die unabhängige Potenzialprüfung bis zum 31.10. kostenfrei. Danach gelten die regulären Konditionen, über die wir Sie vorab transparent informieren.

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